Informationen zur Kurabgabe

Wichtiger Hinweis: Die neue Kurabgabe-Satzung trat am 01.01.2023 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Amtes Mönchgut-Granitz 

 https://www.amt-moenchgut.de/ris/ti-13-satzung/ (bitte die Rubrik Satzungen aufrufen). 

Informationen und Hinweise zur Erhebung der Kurabgabe

In der Sitzung am 28. November 2022 hat die Gemeindevertretung Göhren die neue gemeinsame Kurabgabesatzung über die Erhebung einer Kurabgabe im Ostseebad Göhren beschlossen. Diese tritt ab dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Die Änderung der Kurabgabesatzung wurde aufgrund der erforderlichen Neukalkulation der Kurabgabe notwendig. Ab dem 01. Januar 2023 gelten somit neue Abgabensätze. Diese sind u.a. unter dem Link einsehbar https://www.amt-moenchgut.de/ris/ti-13-goehren/ 

Die Abgabepflicht besteht weiterhin für jeden Aufenthaltstag im Ostseebad Göhren. Nähere und weitere Informationen zu dieser neuen Kurabgabesatzung erhalten Sie in der Kurverwaltung Ostseebad Göhren.

Mit Ihrer Kurabgabe wird (u.a.) finanziert:
Strandreinigung; Müllentsorgung an öffentlichen Plätzen; Göhrener Ortsbus; Betreibung und Instandhaltung öffentlicher Spielplätze, öffentlicher Toiletten und der Rettungstürme; Wasserrettungsdienst (DLRG); Badegewässeruntersuchungen; Betreibung und Instandhaltung der Seebrücke, Betreibung Haus des Gastes in der Poststraße und Kurbibliothek; Veranstaltungen; Wachdienst; Pflege der Bernsteinpromenade; Pflege der Grünanlagen im Ort; alle Investitionen im touristischen Bereich; Informationsmaterial
Zudem haben Sie als Inhaber der Kurkarte vielfältige Vergünstigungen in vielen Bereichen: Besuch der Mönchguter Museen; Sport in der Nordperdhalle; Besuch von Lichtbildvorträgen; Naturerlebnis-Angebote uvm.

Nachhaltig unterwegs!

Nutzen Sie Ihren Freifahrtschein für die Busse der VVR, Ortsbusse, Bimmelbahnen sowie für den Schiffsverkehr der Weißen Flotte. Ihre Kurkarte für die Urlaubsregion Mönchgut-Granitz!

Die Ostseebäder Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin erheben eine einheitliche Kurabgabe, um Ihnen viele Vorteile in dieser großen Urlaubsregion zu ermöglichen.

Die Kurkarte ist auf der einen Seite Ihr Freifahrtschein, auf der anderen Seite erhalten Sie Vegünstigungen bei Veranstaltungen, Aktivitäten und Serviceleistungen in allen Orten! Nutzen Sie die Strände von Sellin bis Klein Zicker. Besuchen Sie vergünstigt die Mönchguter Museen oder das Erlebnisbad AHOI! Rügen. Eine Kurkarte = viele Vorteile!

Nachhaltig unterwegs!

Nutzen Sie Ihren Freifahrtschein für die Busse der VVR, Ortsbusse, Bimmelbahnen sowie für den Schiffsverkehr der Weißen Flotte. Ihre Kurkarte für die Urlaubsregion Mönchgut-Granitz!

Die Ostseebäder Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin erheben eine einheitliche Kurabgabe, um Ihnen viele Vorteile in dieser großen Urlaubsregion zu ermöglichen.

Die Kurkarte ist auf der einen Seite Ihr Freifahrtschein, auf der anderen Seite erhalten Sie Vegünstigungen bei Veranstaltungen, Aktivitäten und Serviceleistungen in allen Orten! Nutzen Sie die Strände von Sellin bis Klein Zicker. Besuchen Sie vergünstigt die Mönchguter Museen oder das Erlebnisbad AHOI! Rügen. Eine Kurkarte = viele Vorteile!

Kostenfreie Leistungen für Göhrener Kurkarteninhaber (auszugsweise)

- Strandnutzung

- Veranstaltungen auf dem Kurplatz

- Benutzung der öffentlichen Toiletten

Ermäßigte Leistungen für Göhrener Kurkarteninhaber (auszugsweise)

- Bibliotheksbenutzung

- Eintritt für sportliche Aktivitäten und Veranstaltungen in der Nordperdhalle

Informationen hierzu erhalten Sie bei uns in der Kurverwaltung Ostseebad Göhren oder in der Touristinformation des jeweiligen Ortes.

Kurverwaltung Ostseebad Göhren, Poststraße 9, 18586 Ostseebad Göhren

Telefon: 038 308 - 66790, Fax: 038 308 - 667932, www.goehren-ruegen.de , Mail: touristinfo@goehren-ruegen.de 

 

Die Kurkarte erhalten die Gäste von ihrem Vermieter. Die Abgabepflicht besteht weiterhin für jeden Aufenthaltstag im Ostseebad Göhren.

Kurabgabe für die Nebensaison (07.01. – 30.04. und 01.11. – 19.12.)

Abgabentatbestand

Kurabgabe pro Tag

Erwachsener ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

2,55 €

Kind bis zum vollendeten 7. Lebensjahr

befreit

Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

1,27 €

Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

2,55 €

Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 80

1,27 €

Pro Gasthund vom Hundeinhaber

0,53 €

Kurabgabe für die Hauptsaison (01.05. – 31.10. und 20.12.-06.01.)

Abgabentatbestand

Kurabgabe pro Tag

Erwachsener ab dem vollendeten 14. Lebensjahr

3,25 €

Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr

befreit

Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

3,25 €

Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 1,62 €

Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 

1,62 €

Pro Gasthund vom Hundeinhaber

0,53 €

Jahreskurabgabe (01.01. – 31.12.)

Abgabentatbestand

Kurabgabe pro Jahr

Jahreskurkarte Erwachsener / Vollzahler ab dem vollendeten 14. Lebensjahr

97,58 €

Jahreskurkarte Kind ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

48,79 €

Jahreskurkarte für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 80

48,79 €

Jahresaufenthaltsabgabe Gasthund

15,98 €

Diese Informationen enthalten lediglich Auszüge aus den gültigen Grundlagen.

Die Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Göhren finden Sie auf der Seite des Amtes Mönchgut Granitz www.amt-moenchgut.de unter Ortsrecht/Satzungen – Gemeinde Göhren.

Nähere Informationen zu Fragen rund um die Kurabgabe erhalten Sie bei der Kurverwaltung Ostseebad Göhren.