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Strand- und Badeordnung der Gemeinde Ostseebad Göhren

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(11) Die Strandkorbaufsteller sind für Ordnung und Sauberkeit in den von ihnen genutzten Bereichen zuständig. Der Strandabschnitt ist täglich abends abzusammeln. Der Müll ist in Säcken an die Mülltonnen des jeweiligen Strandabschnittes zu stellen. Die Kontrolle der Strandkorbvermieter erfolgt durch die Außendienstmitarbeiter der Kurverwaltung.

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(3) Das Übernachten am Strand ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gemeinde Ostseebad Göhren -Kurverwaltung- kann Ausnahmen zulassen.

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(2) Durch Hunde verursachte Verschmutzungen sind vom Hundehalter unverzüglich zu beseitigen. Hierfür stehen den Hundebesitzern diverse Hundetoiletten an der Strandpromenade zur Verfügung.

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